Start

Beschaffung

Rechnungscheck

Energiecontrolling

Erzeugung

Netzentgelte

Referenzen

Links

Kontakt

| Netzentgelte
 
zählen zu den heiklen Kapiteln des freien Marktes. Am 13.07.2005 ist das "Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" in Kraft getreten. Als Kernelement enthält das Gesetz Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze.
 
Was ändert sich?
 
- Das neue Energiewirtschaftsgesetz mit 129 Paragraphen (gegliedert in 10 Teile) verpflichtet alle Netzbetreiber, ihre Netze diskriminierungsfrei allen Kunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen.
 
- Das System des regulierten Netzzugangs tritt an die Stelle des bisher geltenden Prinzips des verhandelten Netzzugangs.
 
- Der Netzbetreiber darf dem Kunden nur genehmigte Netzentgelte in Rechnung stellen. Basis für die Netzentgelte sind die Netzentgeltverordnungen Strom und Gas.
 
- Die Regulierungsbehörden überwachen die Netzbetreiber. Alle Kunden haben die Möglichkeit, sich in Fragen, die das Netz betreffen, an die Regulierungsbehörden zu wenden, um Streitfälle des Netzzugangs oder der Netznutzung schnell zu klären.
 
- Größere Energieversorger müssen ihren Netzbereich von allen anderen wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb des Unternehmens trennen (Unbundling).
 
- Völlig neu ist der Zugang zu Gasversorgungsnetzen geregelt. Jetzt ist nur noch ein Einspeisevertrag bzw. ein Ausspeisevertrag mit den beiden Netzbetreibern notwendig. Damit wird der Zugang zum gesamten deutschen Gasnetz ermöglicht.
 
[Impressum]